28.03.2024

Mandantenrundbrief März 2024

von Bornheim+Partner

Neben unseren Beiträgen auf LinkedIn informieren wir unsere Mandanten mit unserem Mandantenrundbrief regelmäßig über aktuelle Rechtsprechung.

Hier finden Sie den aktuellen Mandantenrundbrief März 2024 mit folgendem Inhalt:

I. Privates Bau- und Architektenrecht 3
1. Vertragsstrafe für Überschreitung des Fertigstellungstermins im Einheitspreisvertrag – der Bundesgerichtshof schärft seine Rechtsprechung 3
2. Nach neuer HOAI keine Mindestsatzbindung 4
3. Verjährungsfrist für den einheitlichen Vergütungsanspruch des Bauträgers 6
4. Die Notwendigkeit eines Sachverständigengutachtens 7
5. Insolvenzrechtlich unzulässige Aufrechnungslage beim Bauvertrag 8
6. Gehobener Schallschutz bei gehobener Bauweise geschuldet 10
7. Keine Mängelrüge per WhatsApp 11
8. Der Tiefbauer darf sich auf die Pläne des Ingenieurs verlassen! 12

II. Leitsätze zum Privaten Bau- und Architektenrecht 14
1. Zur Abnahmefiktion durch Benutzung 14
2. Der Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung in der Leistungskette 15
3. Eine verbindliche Ausführungsfrist scheidet aus bei Anknüpfung an „Baugenehmigung oder Abruf“ 16

III. Leitsätze zum Vergaberecht 17
1. Direktvergabe unzulässig bei selbstverschuldeter Dringlichkeit 17
2. Zur Preisprüfung bei der Vergabe 17
3. GmbH als öffentlicher Auftraggeber 17

IV. Arbeitsrecht 18
1. Arbeitgeber schuldet keinen Dienstwagen mehr – oder doch? 18
2. Geldentschädigung wegen Verletzung der (datenschutzrechtlichen) Auskunftspflicht 19
3. Kenntnisnahme von Arbeitszeit und -ort in Freizeit ist keine Arbeitszeit 20

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