Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Mietrecht sind sowohl die Erstellung von Mustermietverträgen als auch die individuelle Mietvertragsgestaltung und -verhandlung. Wir verfügen auf diesem Gebiet über vielseitige und langjährige Praxiserfahrung, die unsere Mandanten: Vermieter, Immobilienfonds, Asset Manager, Family Offices sowie viele große Büro- und Einzelhandelsmieter schätzen. Gemeinsam mit ihnen entwickeln wir maßgeschneiderte Verträge für Bestandsimmobilien und noch zu errichtende Immobilien und haben dabei stets die aktuelle Rechtsentwicklung im Blick. Im Vordergrund stehen für uns dabei stets die wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten und am Ende ein erfolgreicher Abschluss.
Nach Vertragsabschluss beraten wir zu sämtlichen Fragen des laufenden Mietverhältnisses. Dies umfasst auch die außergerichtliche sowie die gerichtliche Anspruchsdurchsetzung. Im Bereich des Gewerberaummietrechts beraten wir die Vermieter- und die Mieterseite, während wir uns im Wohnraummietrecht allein auf die Beratung der Vermieterseite fokussieren.
Wir entwerfen seit vielen Jahren Mietvertragsmuster zu allen Asset-Klassen und halten diese für unsere Mandanten stets auf dem aktuellen rechtlichen Stand. Im Gewerberaummietrecht liegt einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte in der individuellen Gestaltung und Verhandlung von Mietverträgen und Nachträgen für konkrete Mietverhältnisse. Je nach Wunsch unserer Mandanten können wir dabei im Hintergrund oder im Vordergrund für sie tätig werden. Bei der ersten Variante liefern wir im Hintergrund die Argumente für die von unseren Mandanten geführten Verhandlungen, bei der zweiten übernehmen wir diese federführend selbst. Wir behalten dabei stets im Blick, dass es sich bei Mietverhältnissen meist um langjährige Vertragsbeziehungen handelt, die erheblich zu dem Wert einer Immobilie beitragen können. Wie in keinem zweiten Rechtsgebiet gilt gerade im Gewerberaummietrecht, dass man sich oft ein zweites Mal sieht. Ein wichtiges Ziel unserer Beratung ist daher, die Grundlage für ein möglichst streitfreies Mietverhältnis zu schaffen, das auf Langfristigkeit angelegt ist. Eine wichtige Rolle spielt dabei auch die Wahrung der Schriftform: Wir arbeiten für unsere Mandanten die für sie wichtigen und wirtschaftlich sichersten Regelungen aus und entwickeln Lösungen, die für beide Vertragsparteien tragbar sind. Das Verständnis für die unterschiedlichen Interessen der Vertragsparteien und unsere langjährige Erfahrung sind dabei der Schlüssel für den besten Deal.
Unsere Tätigkeit endet nicht mit dem Abschluss des Mietvertrages. Auch darüber hinaus stehen wir insbesondere Bestandshaltern und Gewerbemietern im laufenden Mietverhältnis beratend zur Seite – sowohl im Gewerberaummietrecht als auch im Wohnraummietrecht. Im Gewerberaummietrecht ist die Prüfung von Schriftformrisiken einer unserer Tätigkeitsschwerpunkte. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Prüfung von Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten, von Betriebskostenumlagefähigkeiten sowie in der Prüfung von Betriebskostenabrechnungen, Mieterhöhungen und Indexierungen. Auch bei Fragen zu erneuerbaren Energien, zum Umgang mit Mängeln oder bei anstehenden Baumaßnahmen stehen wir unseren Mandanten beratend zur Seite. Bei Bestandshaltern arbeiten wir dabei eng mit deren Hausverwaltungen zusammen und entwickeln praxistaugliche Lösungsansätze für Fragen rund um die Vermietung ihrer Immobilien. Selbstverständlich behalten wir auch immer Themen aus anderen Rechtsgebieten im Blick, die sich auf das laufende Mietverhältnis auswirken können, wie zum Beispiel öffentlich-rechtliche Vorschriften.
Als eine der führenden Immobilienrechtskanzleien in Deutschland verfügen wir über besondere Kompetenzen in der Beratung zum Gewerberaummietrecht. Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt dabei in der Gestaltung von Mustermietverträgen sowie von Mietverträgen und Nachträgen für konkrete Mietverhältnisse. Wir arbeiten seit vielen Jahren eng mit Vermietern, Immobilienfonds, Asset Managern, Family Offices sowie großen Büro- und Einzelhandelsmietern zusammen und beraten zu allen Asset-Klassen, wie zum Beispiel Büros, Einzelhandel, Gastronomie, Industrieanlagen, Hotels oder Parkhäuser. Das Ziel unserer Beratung ist stets, die Rahmenbedingungen für ein möglichst streitfreies und auf Langfristigkeit angelegtes Mietverhältnis zu schaffen. Da wir die Interessen sowohl der Vermieter- als auch der Mieterseite kennen, können wir die für unsere Mandanten wirtschaftlich optimalsten und rechtssicheren Regelungen entwickeln, die zugleich marktgerecht sind. Darüber hinaus beraten wir unsere Mandanten in laufenden Mietverhältnissen beispielsweise zu Schriftformrisiken, Vertragslaufzeiten, Kündigungsmöglichkeiten, Umlagefähigkeit von Betriebskosten sowie Indexierung. Ist eine gütliche Einigung nicht möglich, setzen wir die Ansprüche unserer Mandanten auch gerichtlich durch.
Im Wohnraummietrecht beraten wir nur die Vermieterseite. Für Bestandshalter und Projektentwickler erstellen wir Mietvertragsmuster und halten diese stets auf dem aktuellen rechtlichen Stand. Zudem verfügen wir über langjährige Erfahrung in der Beratung zu laufenden Mietverhältnissen. Dabei arbeiten wir eng mit den Hausverwaltungen der Bestandshalter zusammen und unterstützen unsere Mandanten bei der Klärung sämtlicher Fragestellungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis ergeben.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt zudem in der außergerichtlichen wie gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen unserer Mandanten. Zu den häufigsten Anlässen unserer Tätigkeit gehören hierbei die Kündigung und Räumung von Wohnungen sowie Geltendmachung von Zahlungsansprüchen wie zum Beispiel Miete, Kaution, Betriebskosten oder Schadenersatz. Zu einem effektiven Forderungsmanagement zählt für uns dabei nicht nur das Erwirken eines Titels, sondern auch eine anschließende effektive Zwangsvollstreckung. Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten auch im Rahmen von Mieterhöhungsklagen.