Mietrecht

Vermietung.
Einfach.
Machen.

Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Mietrecht sind sowohl die Erstellung von Mustermietverträgen als auch die individuelle Mietvertragsgestaltung und -verhandlung. Wir verfügen auf diesem Gebiet über vielseitige und langjährige Praxiserfahrung, die unsere Mandanten: Vermieter, Immobilienfonds, Asset Manager, Family Offices sowie viele große Büro- und Einzelhandelsmieter schätzen. Gemeinsam mit ihnen entwickeln wir maßgeschneiderte Verträge für Bestandsimmobilien und noch zu errichtende Immobilien und haben dabei stets die aktuelle Rechtsentwicklung im Blick. Im Vordergrund stehen für uns dabei stets die wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten und am Ende ein erfolgreicher Abschluss.

Nach Vertragsabschluss beraten wir zu sämtlichen Fragen des laufenden Mietverhältnisses. Dies umfasst auch die außergerichtliche sowie die gerichtliche Anspruchsdurchsetzung. Im Bereich des Gewerberaummietrechts beraten wir die Vermieter- und die Mieterseite, während wir uns im Wohnraummietrecht allein auf die Beratung der Vermieterseite fokussieren.

Beratungs­schwer­punkte