Notar Christian Arlt mit dem Amtssitz in Frankfurt am Main und sein Team vereinen Erfahrung, kompetente Beratung und professionelle Vertragsgestaltung auf allen Gebieten, die die Mitwirkung des Notars erfordern.
Ganz gleich, ob es um An- oder Verkauf von Immobilien, komplexe Unternehmensverträge und Joint Ventures, die Gründung bzw. Restrukturierung von Gesellschaften oder die Regelung Ihrer Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag geht: Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die den Interessen aller beteiligten Parteien gerecht werden, und sorgen für die rechtssichere Ausgestaltung Ihrer Verträge unter Einhaltung aller notwendigen Formalien.
Ihr Team im NotariatChristian Arlt beurkundet als Notar mit dem Amtssitz in Frankfurt am Main alle Rechtsgeschäfte rund um die Immobilie bundesweit: Immobilienkaufverträge, Bauträgerverträge, Teilungserklärungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz, Grundschuldbestellungen, Übergabeverträge und vieles andere mehr. Dafür steht ihm und seinem Team der Zugriff auf die elektronischen Grundbücher aller 16 Bundesländer zur Verfügung. Institutionelle wie private Investoren, namhafte Projektentwickler, Asset Manager und Privatpersonen vertrauen auf seine Expertise im Immobilienrecht. Sein Team aus erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereitet auch umfangreiche Transaktionen sorgfältig vor und wickelt den beurkundeten Vertrag anschließend in enger Abstimmung mit den zuständigen Grundbuchämtern zügig und zuverlässig ab.
Egal ob Gründung von Kapital- und Personengesellschaften oder Strukturveränderungen wie Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen oder Umwandlungen bzw. Verschmelzungen: Christian Arlt berät und begleitet Unternehmen entlang ihres ganzen Lebenszyklus von der Gründung bis zur Auflösung. Damit Sie sich voll und ganz auf den Erfolg Ihres Unternehmens konzentrieren können, kümmern wir uns für Sie um die erforderlichen Formalitäten wie Registeranmeldungen oder Anzeigepflichten. Die Vorbereitung und Abwicklung umfangreicher Unternehmenskaufverträge mitsamt Sitzverlegung, Abberufung und Neubestellung der Vertretungsorgane sowie Kapitalmaßnahmen gehören ebenso zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten wie die Beurkundung von Hauptversammlungsbeschlüssen bei Aktiengesellschaften oder von GmbH-Gesellschafterwechseln.
Es gehört sicher nicht zu den beliebtesten Themen, ist aber ungemein wichtig: zu Lebzeiten den Nachlass zu regeln. Das betrifft sowohl die Möglichkeit, von entsprechend gestalteten Schenkungen Gebrauch zu machen, um steuerliche Vorteile zu nutzen und gleichzeitig dank eines auf Lebenszeit vereinbarten Nießbrauchs nicht auf Einnahmen zu verzichten, aber selbstverständlich auch Entscheidungen, die über die eigene Lebenszeit hinausreichen. Damit nach dem Tod keine Streitigkeiten unter den Erben zum Beispiel durch unklare Formulierungen in einem handschriftlichen Testament entstehen, berät Sie Christian Arlt bei der Regelung Ihres Nachlasses in Form eines notariellen Testaments oder Erbvertrags. Ein notarielles Testament bietet den Vorteil, dass durch die amtliche Verwahrung Ihr Testament ganz sicher zur Testamentseröffnung gelangt und durch die Verwendung rechtlich anerkannter Formulierungen Ihr letzter Wille rechtssicher umgesetzt wird. Außerdem gilt ein Notar als zuverlässiger Zeuge, falls es im Nachhinein zu Zweifeln an der Testierfähigkeit der Erblasserin oder des Erblassers kommen sollte. Aber auch die Kosten- und Zeitersparnis spricht für ein notarielles Testament, denn im Erbfall ist ein Erbschein, der bei Banken oft zur Legitimation notwendig und bei vorhandenem Grundbesitz sogar zwingend erforderlich ist, deutlich teurer als ein zuvor notariell errichtetes Testament.
In guten wie in schlechten Zeiten – was in Filmen als Happy End dient, funktioniert im wahren Leben leider nicht immer. Darum sollten die Partner für eine etwaige Trennung eine ausgewogene und für beide Seiten faire Vereinbarung treffen, solange sie sich gut verstehen. In einer Beziehungskrise ist es dafür nämlich meistens zu spät.
Eheverträge müssen aus gutem Grund notariell beurkundet werden, denn der Notar ist aufgrund seiner Verpflichtung zur Unparteilichkeit ein Garant für faire und ausgewogene Lösungen – insbesondere bei gegensätzlichen Interessen. Notar Christian Arlt berät Sie zu den finanziellen Folgen im Falle einer Scheidung und zu den Möglichkeiten, auf welche Weise güterrechtliche Fragen in einem Ehevertrag geregelt werden können. Aber auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften oder eingetragenen Partnerschaften sind passende Regelungs- und Absicherungsmöglichkeiten im Sinne beider Parteien wichtig. Der Notar berät Sie auch hierzu mit seiner umfassenden Expertise. Und sollte es wirklich einmal so weit kommen: Eine einvernehmlich vor dem Notar geschlossene Scheidungsfolgenvereinbarung kann das Scheidungsverfahren erheblich beschleunigen und kostengünstiger gestalten.
Mit einer Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungs- und Patientenverfügung sorgen Sie für die Unwägbarkeiten des Lebens richtig vor, denn darin regeln Sie Ihre Wünsche für Situationen, in denen Sie aufgrund von Unfall oder Krankheit nicht mehr selbst dazu in der Lage sind.
Wenn ein Mensch nicht mehr handlungsfähig ist, schreibt das Gesetz die gerichtliche Bestellung einer Betreuungsperson vor. Wer das ist, entscheidet das Gericht – es sei denn, Sie haben dazu eine Betreuungsverfügung getroffen. Mit einer im selben Zuge errichteten Patientenverfügung können Sie zudem konkrete Behandlungswünsche festlegen, die für ärztliches Personal oder Vorsorgebevollmächtigte bzw. Betreuungspersonen grundsätzlich bindend sind.
Die Steigerung dazu ist die notarielle General- und Vorsorgevollmacht. Damit können Sie eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens bevollmächtigen, ohne vorherige Legitimation durch ein Gericht in nahezu allen vermögensrechtlichen und persönlichen Bereichen Entscheidungen an Ihrer Stelle zu treffen. Über den Zeitpunkt, wann der Notar diese Vollmacht ausfertigt und diese somit Gültigkeit erlangt, entscheiden Sie allein im Vorhinein.
Daher haben wir für Sie viele Informationen zu notariellen Themen und Fragebögen zusammengestellt, die eine reibungslose Vorbereitung Ihres Beurkundungstermins ermöglichen – für Sie und für uns.
In unserem Download-Bereich stellen wir Ihnen viele kostenlose Infoblätter und Formulare zur Verfügung. Sollten Sie Fragen bei der Ausfüllung Ihres Dokuments haben, zögern Sie nicht und rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie noch heute einen Termin. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
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