Auftraggeber der öffentlichen Hand vergeben in Deutschland jährlich Aufträge in Milliardenhöhe. Das Vergaberecht stellt sicher, dass die Auftragsvergabe unter Wettbewerbsbedingungen und nach rechtsstaatlichen Kriterien erfolgt.
Wir unterstützen sowohl die öffentliche Hand als auch Unternehmen, die an öffentlichen Aufträgen interessiert sind. Wir begleiten seit vielen Jahren deutschland- und europaweit Vergabeverfahren und sind deswegen in der Lage, unsere Mandanten zu jedem Zeitpunkt während des Beschaffungsvorgangs schnell, umfassend und lösungsorientiert zu beraten ¬– bei allen in Betracht kommenden Verfahrensarten und Beschaffungsvorgängen rund um Bauvorhaben der öffentlichen Hand. Gerade die vergaberechtliche Beratung erfordert häufig kurzfristige Entscheidungen über die weitere Vorgehensweise und entsprechende Umsetzung. Unser erfahrenes Team zeigt die bestehenden Handlungsoptionen rechtzeitig auf und bewertet sie, sodass unseren Mandanten jederzeit eine stets aktuelle Entscheidungsgrundlage zur Verfügung steht.
Wir beraten Vergabestellen der öffentlichen Hand bei der Auswahl der geeigneten Verfahrensart und bei der rechtssicheren Erstellung von Vergabeunterlagen. Während des Verfahrens unterstützen wir bei der Kommunikation mit Bewerbern und Bietern und sorgen für rechtssichere Entscheidungen bei der Angebotswertung sowie den vergaberechtskonformen Umgang mit Rügen. Bei Nachprüfungsverfahren übernehmen wir die Vertretung vor den Vergabekammern und Zivilgerichten. Werden nach Vertragsabschluss Vertragsänderungen erforderlich, zeigen wir den vergaberechtlichen Rahmen auf und erarbeiten vergaberechtskonforme und praktikable Handlungsoptionen.
Wir beraten Unternehmen, die an Aufträgen der öffentlichen Hand interessiert sind, bei der Erstellung vergaberechtskonformer Teilnahmeanträge und Angebote. Im Falle von Unklarheiten unterstützen wir bei der Erstellung von Bieterfragen und beim Umgang mit Aufklärungsfragen und Nachforderungen. Bei Vorliegen von Rechtsverstößen der Vergabestelle erstellen wir Rügeschreiben und führen Nachprüfungsverfahren und Schadensersatzprozesse vor den Vergabekammern und Zivilgerichten.
Unternehmen, die vor der Frage stehen, ob sie sich allein oder in einer Bietergemeinschaft um einen Auftrag bewerben sollen, beraten wir bei der Wahl der für sie optimalen Handlungsoption.
Das öffentliche Baurecht regelt die Zulässigkeit, Ordnung und Änderung von baulichen Anlagen. Als Projektanwälte beraten wir Bauherren, Investoren, Projektentwickler, Anlagenbetreiber, Planer und die öffentliche Hand bei der Umsetzung und Einhaltung des öffentlichen Baurechts. Dies betrifft hauptsächlich Rechtsfragen in Planungs- und Genehmigungsverfahren, wir beraten aber auch bei städtebaulichen Verträgen, Erschließungsverträgen oder Nachbarvereinbarungen sowie bei ÖPP-Projekten und im Denkmalschutzrecht mit Weitsicht und Praxisorientierung.