Vergaberecht und Öffentliches Recht

Vergaben.
Rechtssicher.
Meistern.

Auftraggeber der öffentlichen Hand vergeben in Deutschland jährlich Aufträge in Milliardenhöhe. Das Vergaberecht stellt sicher, dass die Auftragsvergabe unter Wettbewerbsbedingungen und nach rechtsstaatlichen Kriterien erfolgt.

Wir unterstützen sowohl die öffentliche Hand als auch Unternehmen, die an öffentlichen Aufträgen interessiert sind. Wir begleiten seit vielen Jahren deutschland- und europaweit Vergabeverfahren und sind deswegen in der Lage, unsere Mandanten zu jedem Zeitpunkt während des Beschaffungsvorgangs schnell, umfassend und lösungsorientiert zu beraten ¬– bei allen in Betracht kommenden Verfahrensarten und Beschaffungsvorgängen rund um Bauvorhaben der öffentlichen Hand. Gerade die vergaberechtliche Beratung erfordert häufig kurzfristige Entscheidungen über die weitere Vorgehensweise und entsprechende Umsetzung. Unser erfahrenes Team zeigt die bestehenden Handlungsoptionen rechtzeitig auf und bewertet sie, sodass unseren Mandanten jederzeit eine stets aktuelle Entscheidungsgrundlage zur Verfügung steht.

Beratungs­schwer­punkte