Als Full-Service-Kanzlei rund um die Immobilie bieten wir unseren Mandanten selbstverständlich auch umfassende Beratung in allen relevanten Bereichen des Wirtschaftsrechts. Damit Sie und Ihre Partner Immobilienprojekte so reibungslos und erfolgreich wie möglich realisieren können, beraten wir Sie zu allen Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit dem wirtschaftsrechtlichen Rahmen ergeben. Unser Beratungsspektrum reicht vom Gesellschaftsrecht über das Arbeitsrecht und Insolvenzrecht bis hin zur Einbindung von Steuerrechtsexperten.
Ein Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit sind gesellschaftsrechtliche Gestaltungen im Zusammenhang mit Immobilienprojektgesellschaften und Joint Venture-Projekten. Ansatz und Ziel unserer Beratung ist die möglichst umfassende Berücksichtigung insbesondere von zukünftig zu regelnden Sachverhalten bei der Gestaltung von Gesellschafts-, Anteilskauf- und Joint Venture-Verträgen, um Konflikte zu vermeiden und klar strukturierte Vorgehensweisen im Fall einer Auseinandersetzung zu regeln. Gesellschaftsrechtliche Verträge sind für uns nicht die Verwendung von standardisierten Mustern, sondern individuelle, nach den konkreten Anforderungen des jeweiligen Einzelsachverhaltes erarbeitete Regelungen. Im Zuge dieser Vertragsgestaltung ist eine enge Zusammenarbeit mit den Steuerberatern unserer Mandanten und den beurkundenden Notaren für uns unabdingbar und selbstverständlich. Bei der Begleitung von Joint Venture-Projekten gehören neben den erforderlichen Gesellschaftsverträgen und dem eigentlichen Joint Venture-Vertrag auch die Gestaltung aller weiterer dafür notwendigen Verträge, wie zum Beispiel Eigenkapitaldarlehens-, Projektentwicklungs- und Projektsteuerungsverträge, zu unserer Tätigkeit.
Wir beraten Sie in allen individual- und kollektivrechtlichen Fragen rund um das Arbeitsrecht. Unser Fokus liegt dabei auf der zügigen, zielgerichteten Vertretung Ihrer Interessen, denn gerade bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen sind neben speziellen Rechtskenntnissen auch die finanziellen Aspekte solcher Konflikte für Ihr Unternehmen von großer Bedeutung und bedürfen einer lösungsorientierten Verhandlungsstrategie. Unser Beratungsspektrum deckt alle Fragen des Arbeitsrechts ab und umfasst neben klassischen Bereichen wie kündigungsrechtliche Auseinandersetzungen und personelle Einzelmaßnahmen auch unternehmensbezogene Umstrukturierungsmaßnahmen sowie Fragen der Mitbestimmung. Wir beraten und vertreten privatwirtschaftliche Unternehmen wie auch die öffentliche Hand sowohl außergerichtlich als auch in Gerichtsverfahren und nehmen für unsere Mandanten Termine in ganz Deutschland persönlich vor Ort wahr.
Insolvenzen sind in wirtschaftlicher wie in persönlicher Hinsicht Ausnahmesituationen, die sich leider nicht immer vermeiden lassen. Gemeinsam mit Ihnen meistern wir diese Herausforderung, indem wir Ihre finanzielle Situation bewerten und nach der für Sie bestmöglichen Lösung suchen. Wir beraten Unternehmen und Gewerbetreibende zu allen Fragen rund um das Insolvenzrecht und unterstützen Sie, falls nötig, bei der Stellung von Insolvenzanträgen. Sollte ein Insolvenzantrag gegen Sie oder Ihr Unternehmen gestellt worden sein, ein Insolvenzeröffnungsverfahren laufen oder ein Insolvenzverfahren bereits eröffnet worden sein, vertreten wir Ihre Interessen gegenüber dem Insolvenzgericht und/oder dem Insolvenzverwalter.
Unser ganzheitlicher Beratungsansatz schließt auch die steuerrechtlichen Aspekte von Immobilienprojekten ein. Wir stehen in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Steuerberatungsgesellschaften, um optimale steuerrechtliche Lösungen für Ihr Projekt zu entwickeln. Durch diese Kooperation mit ausgewählten Steuerrechtsexperten erwartet unsere Mandanten eine Beratung mit derselben Kompetenz und Professionalität, die sie von uns gewohnt sind.