Als Projektanwältinnen und -anwälte im Bau- und Immobilienrecht beraten und vertreten wir private und öffentliche Bauherren, Projektentwickler, Generalübernehmer, Generalunternehmer, Auftragnehmer, Architekten und Ingenieure. Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit verfügen wir über umfassende rechtliche und wirtschaftliche Expertise, mit der wir Sie bei der Strukturierung und Abwicklung Ihres Bauprojekts praxisnah und lösungsorientiert unterstützen. Wir setzen dabei auf Partnerschaftlichkeit und versuchen stets, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen – und zwar mit Augenmaß und auf Augenhöhe.
Wir begleiten Sie bei komplexen Bauvorhaben, insbesondere Bürogebäuden, Hotels, Wohnimmobilien, Krankenhäusern, Logistikimmobilien, Infrastrukturvorhaben, im Anlagenbau und bei Ingenieurbauwerken. Innovative, partnerschaftliche Projektentwicklungen gehören zu unserem Beratungsspektrum. Unsere Arbeit beginnt bereits in der Planungsphase und dauert bis zum erfolgreichen Abschluss Ihres Bauvorhabens. Im Falle von Streitigkeiten, die sich nicht einvernehmlich lösen lassen, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht und in Schiedsverfahren.
Im Bauvertragsrecht unterstützen wir unsere Mandanten praxisgerecht und lösungsorientiert bei der Vertraggestaltung sowie im Vertragsmanagement. Mit unseren maßgeschneiderten Ansätzen gestalten wir für die Auftraggeber- sowie die Auftragnehmerseite Bau-, Generalübernehmer-, Generalunternehmer-, GMP-, Nachunternehmer- und Bauträgerverträge. Zu unserem Beratungsspektrum gehören neben ARGE- und Konsortialverträgen auch innovative Formen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit bei komplexen Bauprojekten wie die Integrierte Projektabwicklung (IPA) mit Mehrparteienverträgen. Unsere Referenzen geben Ihnen einen Einblick in herausragende Projekte von überregionaler Bedeutung, die wir erfolgreich begleitet haben.
Der Immobilienmarkt hat in den letzten Jahren signifikant an Attraktivität gewonnen – eine erfreuliche Entwicklung, die den Immobiliensektor jedoch gleichzeitig vor immer neue Herausforderungen stellt. Planungssicherheit zu erlangen und Prozesse rechtssicher zu gestalten, ist darum heute wichtiger denn je. Vor diesem Hintergrund beraten wir Architekten und Ingenieure sowie Projektsteuerer zu allen rechtlichen Themen rund um die Planung von Bauvorhaben. Ob bei der Vertragsgestaltung, der Rechtsdurchsetzung, bei Mängeln, BIM-Prozessen, dem urheberrechtlichen Schutz von Architektenleistungen oder bei Honorarfragen – mit unserer langjährigen Erfahrung im Immobiliensektor beraten wir Sie zu allen rechtlichen Fragen, die sich im Zusammenspiel mit den Planungsbeteiligten ergeben.
Mit individuell zusammengestellten Teams beraten wir Sie an allen Investitionszentren in Deutschland baubegleitend zu projektphasentypischen rechtlichen Themen wie Nachträgen, Störungen im Bauablauf, Kündigungen, Mängeln, Leistungsverweigerung und Abrechnung. Besonders ausgeprägt sind unsere Expertise und Erfahrung in der interdisziplinären Zusammenarbeit der Baubeteiligten und – damit einhergehend – unser Verständnis für die wirtschaftlichen und technischen Zusammenhänge. Dieses Expertenwissen geben wir gerne weiter: Auf Wunsch bereiten wir Mitarbeitende unserer Mandanten mit Inhouse-Schulungen auf die rechtssichere Durchführung von Bauvorhaben vor. Und sollte in einem Konfliktfall keine gütliche Einigung möglich sein, vertreten wir Sie in Gerichts- und Schiedsverfahren.
Im Fall der Fälle stehen wir unseren Mandanten in Gerichtsverfahren als erfahrene Prozessanwältinnen und -anwälte deutschlandweit zur Seite. Juristische Konflikte müssen jedoch nicht zwangsläufig vor Gericht ausgetragen werden. Wir setzen seit vielen Jahren auch auf alternative Formen der Streitbeilegung und führen solche Maßnahmen für unsere Mandanten durch. Gerade bei komplexen und auf langfristige Zusammenarbeit angelegten Bauprojekten hat sich dieses Vorgehen bewährt. Unser Tätigkeitsspektrum umfasst Schiedsgerichts–, Mediations-, Schlichtungs-, Adjudikations-, Güte- und Schiedsgutachterverfahren.
Die Zahl der Hochbauvorhaben nimmt seit Jahren zu. Das liegt zum einen am stark gestiegenen Wohnungsbau, der insbesondere in den Ballungszentren boomt. Zum anderen tragen zu dieser Entwicklung alle Arten von Gewerbebauten wie Hotels, Büros und Geschäftshäuser sowie Klinikbauten und die Sanierung von Bestandsgebäuden bei. Ständig komplexer werdende gesetzliche Anforderungen im Hinblick auf Energieffizienz und das vermehrte Interesse am Einsatz nachhaltiger Rohstoffe im Bausektor nehmen darüber hinaus immer größeren Einfluss auf Planung und Durchführung von Hochbauprojekten. Wir beraten Bauherren, Planer, Investoren und Bauunternehmen mit maßgeschneiderten Einzelleistungen bei der rechtlichen Umsetzung von Hochbauvorhaben – von der Einzelvergabe bis zum Schlüsselfertigbau.
Unser hoher Spezialisierungsgrad als Projektanwältinnen und -anwälte im Baurecht kommt auch im Sektor (Spezial-)Tiefbau und Ingenieurbau zum Tragen. Während zum Ingenieurbau u.a. Industriebauten, Brücken oder Wasserbau mit Schleusen, Kaimauern und Wasserstraßen zählen, gehören Baugruben für Wohn-, Büro- und Industriebauten, aber auch Infrastrukturprojekte wie Bahn- und Straßentunnel zum (Spezial-)Tiefbau. Derartige Bauwerke lassen sich ohne eine fundierte rechtliche Beratung nicht verwirklichen. Dank langjähriger Tätigkeit im (Spezial-)Tiefbau und Ingenieurbau verfügen wir über eingehende Expertise und praxisnahes Know-how in diesem Sektor, was unsere Mandanten seit vielen Jahren zu schätzen wissen.
Zum Anlagenbau zählen neben dem klassischem Kraftwerksbau viele verschiedene Arten von Industrieanlagen und technischen Gewerken, wie zum Beispiel Produktions- und Prozessanlagen in der Chemie-, Lebensmittel- und Automobilindustrie. Unsere Beratung endet nicht beim Projektabschluss solcher Vorhaben, sondern wir begleiten unsere Mandanten in allen Fragen von der Planung und Konstruktion über die Errichtung und Inbetriebnahme bis hin zur Wartung und Instandsetzung von Anlagen. Darüber hinaus bieten wir ein rechtliches Claim-, Anti-Claim- und Risk-Management an. Einen weiteren Schwerpunkt unserer Tätigkeit bilden Arbeitsgemeinschafts- und Konsortialstrukturen als Teil von Anlagenbauvorhaben.
Infolge der Digitalisierung und durch das gestiegene Bewusstsein für die Daseinsvorsorge stehen Infrastrukturmaßnahmen zunehmend im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung. Hierzu gehören Freileitungsanlagen und Stromtrassen für die Umsetzung der Energiewende, aber auch das Schienennetz, Fernstraßen, Tunnel und Brücken, Wasserstraßen und -schleusen sowie Datennetze, die zusammen mit dem Glasfaser- und Mobilfunkausbau den Grundpfeiler der Digitalisierung bilden. Das rechtliche Umfeld bei Infrastrukturmaßnahmen ist äußerst komplex und heterogen. Darum bündeln wir in individuell zusammengestellten Teams das Know-how von Expertinnen und Experten verschiedener Fachrichtungen, um für unsere Mandanten maßgeschneiderte Lösungen zur erfolgreichen Umsetzung ihrer Infrastrukturprojekte entwickeln zu können.
Bei der Gestaltung und Begleitung von ARGE-, Konsortial- und Mehrparteienverträgen stehen wir unseren Mandanten mit unserer umfangreichen und langjährigen Erfahrung zur Seite. Innovative partnerschaftliche Projektentwicklungen und Abwicklungsformen mit Integrierter Projektabwicklung (IPA) gehören ebenfalls zu unserem Beratungsspektrum. Die Nachfrage nach solchen Modellen hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen, unter anderem infolge der frühzeitigen Einbindung der Beteiligten, anreizbezogener Vergütungsmechanismen, (interner) Haftungsbeschränkungen und nicht zuletzt wegen dem vorhandenen Instrumentarium zur Konfliktlösung. Auf dieses Marktinteresse reagieren wir mit entsprechenden Beratungsangeboten.
Die Privatisierung öffentlicher Einrichtungen und Betriebe sowie der Trend, große öffentliche Bauvorhaben und deren anschließenden Betrieb aus einer Hand anzubieten, führen zu einer wachsenden Bedeutung von Public Private Partnerships (PPP). Darunter versteht man die partnerschaftliche Zusammenarbeit öffentlicher und privater Institutionen. Wir beraten sowohl die öffentliche Hand als auch private Unternehmen bei der Konzeption der juristisch oftmals hochkomplexen PPP-Projekte, begleiten Vergabeverfahren und gestalten und verhandeln Projekt- und Finanzierungsverträge.