07.02.2024

Mandantenrundbrief Januar 2024

von Bornheim+Partner

Neben unseren Beiträgen auf LinkedIn informieren wir unsere Mandanten mit unserem Mandantenrundbrief regelmäßig über aktuelle Rechtsprechung.

Hier finden Sie den aktuellen Mandantenrundbrief Januar 2024 mit folgendem Inhalt:

I. Privates Bau- und Architektenrecht
1. Kein Verbraucherbauvertrag bei gewerkweiser Vergabe
2. Unerlaubte Rechtsberatung: Architekt darf keine selbst entworfene Skontoklausel zur Verfügung stellen
3. Fristsetzung zur Mängelbeseitigung trotz Mängeln am Vorgewerk wirksam
4. DIN-Normen sind nicht zwingend allgemein anerkannte Regeln der Technik!
5. Voraussichtlicher Baubeginn ist keine verbindliche Vertragsfrist!
6. Beginn der Ausführung der Baumaßnahme

II. Leitsätze zum Privaten Bau- und Architektenrecht
1. Beweislast für Vorhandensein eines Mangels bereits vor Abnahme
2. Kein Abschlag bei Klage auf Sicherheit gem. § 650f BGB
3. Rechtsprechungsänderung des BGH: Selbstständiges Beweisverfahren hemmt die Verjährung für alle Ansprüche
4. Vorsicht bei Belehrung von Verbrauchern Nr. 1: Hinweis auf bestimmtes Formular kann erfolgte Belehrung unwirksam machen
5. Vorsicht bei Belehrung von Verbrauchern Nr. 2: Kein Wertersatz bei unwirksamer Belehrung

III. Vergaberecht
1. Neues aus der Rechtssetzung
2. Turnusgemäße Anpassung der Schwellenwerte für europaweite Vergaben

IV. Leitsätze zum Vergaberecht
1. Keine Zustimmung zu Bindefristverlängerung – trotzdem kein Ausschluss möglich
2. Fehlende Fachlosaufteilung ist kein erkennbarer Vergaberechtsverstoß

V. Arbeitsrecht
1. BAG vom 20.07.2023 – 6 AZR 228/22
2. BAG vom 25.07.2023 – 9 AZR 43/22
3. BAG vom 16.08.2023 – 7 AZR 300/22
4. LAG Hamburg vom 06.04.2023 – 8 Sa 51/22
5. BAG vom 09.05.2023 – 1 ABR 14/22
6. BAG vom 29.06.2023 – 2 AZR 326/22

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