Die Europäische Kommission hat durch mehrere delegierte Verordnungen (EU) die Schwellenwerte, bei deren Überschreiten Aufträge europaweit auszuschreiben sind, neu festgelegt. Diese Schwellenwerte passt die Europäische Kommission turnusmäßig alle zwei Jahre an.
Ab dem 01.01.2026 gelten folgende Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge bis zum 31.12.2027:
Richtlinie über klassische öffentliche Aufträge (Richtlinie 2014/24/EU)
Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (Richtlinien 2014/25/EU und 2009/81/EG)
Konzessionen (Richtlinie 2014/23/EU)
Die Schwellenwerte für soziale und andere besondere Dienstleistungen bleiben unverändert (750.000,00 € bei klassischen Auftraggebern bzw. 1.000.000,00 € bei Sektorenauftraggebern).