21.11.2025

Neue EU-Schwellenwerte für europaweite Vergaben ab 01.01.2026

von Martin vom Brocke

Die Europäische Kommission hat durch mehrere delegierte Verordnungen (EU) die Schwellenwerte, bei deren Überschreiten Aufträge europaweit auszuschreiben sind, neu festgelegt. Diese Schwellenwerte passt die Europäische Kommission turnusmäßig alle zwei Jahre an.

Ab dem 01.01.2026 gelten folgende Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge bis zum 31.12.2027:

 

Richtlinie über klassische öffentliche Aufträge (Richtlinie 2014/24/EU)

  • Bauleistungen: 5.404.000,00 € netto (statt bislang 5.538.000,00 €)
  • Liefer- / Dienstleistungen: 216.000,00 € (statt bislang 221.000,00 €)
  • Zentrale Regierungsdienststellen: 140.000,00 € (statt bislang 143.000,00 €)

 

Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (Richtlinien 2014/25/EU und 2009/81/EG)

  • Bauleistungen: 5.404.000,00 € (statt bislang 5.538.000,00 €)
  • Liefer- / Dienstleistungen: 432.000,00 € (statt bislang 443.000,00 €)

 

Konzessionen (Richtlinie 2014/23/EU)

  • 404.000,00 € (statt bislang 5.538.000,00 €)

 

Die Schwellenwerte für soziale und andere besondere Dienstleistungen bleiben unverändert (750.000,00 € bei klassischen Auftraggebern bzw. 1.000.000,00 € bei Sektorenauftraggebern).

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