Unseren aktuellen Mandantenrundbrief Dezember 2025 mit folgendem Inhalt, finden Sie hier:
I. Privates Bau- und Architektenrecht 3
1. 1. Anspruch auf Bauhandwerkersicherheit verjährt taggenau! 3
2. Ein verhandeltes „Schlussabrechnungsprotokoll“ ist verbindlich! 4
3. Bauen zum Nulltarif: Wenn die Widerrufsbelehrung fehlt. 6
4. Verjährung bei vereinbarter Zahlung des Werklohns in Raten 9
5. Keine Abnahme, keine Vergütung! 10
6. Keine Enthaftung für Abweichungen von den anerkannten Regeln der Technik ohne ausreichende Risikoaufklärung! 12
II. Vergaberecht 14
Neue EU-Schwellenwerte für europaweite Vergaben ab 01.01.2026 14
III. Leitsätze zum Bau- und Architektenrecht 15
1. Bei Vereinbarung einer förmlichen Abnahme ist eine konkludente Abnahme ausgeschlossen 15
2. Keine Bauhandwerkersicherheit gestellt: Unternehmer muss nur einmal kündigen 15
3. Keine Bauzeitanordnung nach § 650b BGB 16
4. Verzug wird bei Terminüberschreitung vermutet: nur die bauablaufbezogene Darstellung kann den Unternehmer entlasten 16
IV. Leitsätze zum Vergabe- und Immobilienkaufrecht 16
1. Antwort auf Bieterfrage ist allen Bietern mitzuteilen 16
2. Nutzung von ChatGPT geht zulasten des Bieters 17
3. Mieterlisten können (kaufvertragliche) Beschaffenheitsvereinbarung darstellen 17