04.04.2025

Mandantenrundbrief März 2025

von Bornheim+Partner

Unseren aktuellen Mandantenrundbrief März 2025 mit folgendem Inhalt, finden Sie hier:

I. Privates Bau- und Architektenrecht 3
1. Geltendmachung von Minderung und Kostenvorschuss nebeneinander möglich! 3
2. Die Erstdarlegungslast des Architekten nach freier Kündigung 5
3. Übersicherung durch Bürgschaft und Abtretung von Gewährleistungsansprüchen 7
4. Zur Erstattungsfähigkeit von „Selbstvornahmekosten“ 10
5. Abrechnung des Kostenvorschusses zur Mängelbeseitigung 13
6. Mängelbeseitigungskosten ab 5 % der Vergütung sind erheblich! 15

II. Leitsätze zum Bau- und Architektenrecht 19
1. Verjährung des Anspruchs auf Bauhandwerkersicherheit 19
2. Zur fiktiven Abnahme gem. § 640 Abs. 2 BGB 19
3. Kosten für Bauwesenversicherung nur abzugsfähig, wenn eine Versicherung tatsächlich abgeschlossen wurde 19
4. Bindungswirkung einer Schlussrechnung 20
5. Zur Bedenkenhinweispflicht bei mangelhafter Architektenplanung 20

III. Arbeitsrecht 21
1. Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei Überstundenzuschlägen 21
2. Unwirksamkeit einer umfassenden arbeitsvertraglichen Vertraulichkeitsklausel (sog. Catch-all-Klausel) 22

 

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