16.09.2026

Mandantenrundbrief Juni 2026

von Bornheim+Partner

Unseren aktuellen Mandantenrundbrief Juni 2026 mit folgendem Inhalt, finden Sie hier:

I. Privates Bau- und Architektenrecht 3

1. Verjährung von Mängelrechten bei unwirksamen Abnahmeklauseln! 3
2. „Vollständige Fertigstellung“ ist nicht gleich „Abnahmereife“ – warum kleine Mängel die gesamte Schlusszahlung blockieren können 4
3. Keine Bezugsfertigkeit bei wesentlichen Mängeln 7
4. Keine unwirksame Abnahme bei unwirksamer Abnahmeklausel! 9
5. Mängelbeseitigung ist in der Höhe zu ersetzen, welche für notwendig gehalten werden durfte   11
6. Unwirksamkeit eines betragsmäßig unklaren Sicherungsverlangens des Bauunternehmers 13
7. Rücktritt mit Bumerang-Effekt: Wer unberechtigt aussteigt, liefert dem Bauunternehmer den Kündigungsgrund 14
8. Berechtigte Kündigung nach § 6 Abs. 7 VOB/B bei unvorhersehbaren Unterbrechungen! 17

II. Leitsätze zum Bau- und Architektenrecht 20

1. Verbraucherwiderruf (aufgrund fehlender oder fehlerhafter Widerrufsbelehrung) kann missbräuchlich sein! 20
2. Zum Beendigungszeitpunkt eines selbstständigen Beweisverfahrens 20
3. Zum Mitverschulden bei mangelhafter Entwurfsplanung 20

III. Leitsätze zum Immobilienrecht 22

1. Arglistige Täuschung beim Hauskauf durch unvollständige/bagatellisierende Antworten 22
2. Intransparente Indexierungsklauseln im Mietvertrag sind von Anfang an unwirksam 22
3. Makler muss Entschädigung für Diskriminierung eines Wohnungssuchenden zahlen 22

IV. Vergaberecht 23

1. Vergabebeschleunigungsgesetz tritt am 01.07.2026 in Kraft 23

V. Leitsätze zum Vergaberecht 26

1. Erforderlichkeit der Gesamtvergabe – Brückenüberbau 26
2. Kein Ausschluss bei Unklarheit über geforderte Zertifikate – Fachraumausstattung 27
3. Unzulässige Rechtsberatung bei Vergabemanagementausschreibung – CAFM-System 27

Übersicht