Dr. Hartwig Schäfer

Partner | Hamburg

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

hartwig.schaefer@bornheim.com
Fon: +49 40 2263038-0

Assistenz:

Anastasia Kasemir, Gemila Semir


Dr. Hartwig Schäfer leitet den Standort Hamburg von Bornheim + Partner. Er berät national und international aufgestellte Unternehmen im privaten Baurecht und in der Projektentwicklung. Zu seinem Beratungsspektrum gehören neben der Bauvertragsgestaltung und der baubegleitenden Rechtsberatung auch das Architekten- und Ingenieurrecht und der Anlagenbau. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt von Dr. Hartwig Schäfer ist die anwaltliche Begleitung von Infrastrukturvorhaben in den Sektoren Fahr- und Freileitungsbau sowie Trassenbau.


Kompetenzen

  • Privates Baurecht
  • Immobilien­wirtschafts­recht

Beratungsschwerpunkte

  • Projektentwicklung
  • (Spezial-)Tiefbau und Ingenieurbau
  • Anlagenbau
  • Arbeitsgemeinschaften, Konsortien und Mehrparteienverträge
  • Architekten- und Ingenieurrecht
  • Bauvertragsrecht
  • Baubegleitende Rechtsberatung
  • Hochbau
  • Infrastruktur
  • Streitbeilegung

Vita

  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 2013
  • Wechsel von Düsseldorf nach Hamburg und Aufbau des Bürostandortes in Hamburg 2005
  • Promotion im Gesellschafts- und Zivilprozessrecht 2003
  • Rechtsanwalt bei Bornheim + Partner seit 2001
  • Zulassung als Rechtsanwalt 2001
  • Referendariat in Düsseldorf
  • Studium und Promotion an der Rheinischen Friedrichs-Wilhelms-Universität Bonn

Sprachen

Deutsch, Englisch


Mitgliedschaften

  • Ständiger Mitarbeiter der Fachzeitschrift Immobilien- & Baurecht (IBR)

Aktuelle Veröffentlichungen

  • IBR 2021, 293 OLG Celle/BGH - Keinen "zweiten Baustein" beauftragt: Unzureichende Heizleistung ist kein Mangel!
  • IBR 2021, 290 OLG Celle/BGH - Abnahmeprotokoll mit "i. A." unterschrieben: Keine Abnahme erfolgt!
  • IBR 2021, 5 OLG Celle/BGH - Türen sind nach Stückzahlen abzurechnen!
  • IBR 2020, 577 OLG München/BGH - Auf Selbstverständlichkeiten muss nicht hingewiesen werden!
  • IBR 2019, 606 OLG München - Zimmerer muss auch Statik können!
  • IBR 2018, 394 OLG Stuttgart/BGH - Lieferung und Montage eines Diffusionssystems: Kauf- oder Werkver-trag?
  • IBR 2017, 422 OLG Oldenburg - Pauschalpreisvereinbarung und Überzahlung: Auftraggeber trägt die Be-weislast!
  • IBR 2016, 331 KG/BGH - Pauschalierter Schadensersatz ist verschuldensabhängig!
  • IBR 2016, 85 OLG Brandenburg - Nach Wasserschaden Maßnahmenprotokoll erstellt: Mangel dem Grun-de nach anerkannt!
  • IBR 2015, 130 OLG Düsseldorf - Ausführungsmangel und unzureichende Bauüberwachung: Unternehmer haftet zu 75%!
  • IBR 2014, 263 OLG Frankfurt/BGH - Abbruch vorzeitig beendet: Wer nicht vollständig leistet, muss erneut zur Baustelle!
  • IBR 2013, 666 OLG Köln - Baufinanzierung gescheitert: Keine Vergütung für erbrachte Leistungen!
  • IBR 2013, 126 LG Heidelberg - Wo ist Projektsteuerer/-controller zu verklagen?
  • IBR 2012, 679 OLG Stuttgart - Ortstermin ohne Parteien: Keine Befangenheit des Sachverständigen!
  • IBR 2012, 514 OLG Karlsruhe - Nachbesserung nur gegen Zahlung: Unternehmer riskiert Rückabwicklung des Vertrags!
  • IBR 2012, 254 OLG Koblenz - Kündigung wegen Verzugs: Muss Auftragnehmer Beschleunigungsmaßnah-men bezahlen?
  • IBR 2011, 620 OLG Hamburg - Zeuge wird ad hoc zum Sachverständigen: Wenn Ablehnung, dann sofort!