Privates Baurecht

Nachhaltig.
Wachstum.
Schaffen.

Als Projektanwältinnen und -anwälte im Bau- und Immobilienrecht beraten und vertreten wir private und öffentliche Bauherren, Projektentwickler, Generalübernehmer, Generalunternehmer, Auftragnehmer, Architekten und Ingenieure. Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit verfügen wir über umfassende rechtliche und wirtschaftliche Expertise, mit der wir Sie bei der Strukturierung und Abwicklung Ihres Bauprojekts praxisnah und lösungsorientiert unterstützen. Wir setzen dabei auf Partnerschaftlichkeit und versuchen stets, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen – und zwar mit Augenmaß und auf Augenhöhe.

Wir begleiten Sie bei komplexen Bauvorhaben, insbesondere Bürogebäuden, Hotels, Wohnimmobilien, Krankenhäusern, Logistikimmobilien, Infrastrukturvorhaben, im Anlagenbau und bei Ingenieurbauwerken. Innovative, partnerschaftliche Projektentwicklungen gehören zu unserem Beratungsspektrum. Unsere Arbeit beginnt bereits in der Planungsphase und dauert bis zum erfolgreichen Abschluss Ihres Bauvorhabens. Im Falle von Streitigkeiten, die sich nicht einvernehmlich lösen lassen, vertreten wir Ihre Interessen auch vor Gericht und in Schiedsverfahren.

Beratungs­schwer­punkte